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   LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3284/15   

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https://dejure.org/2016,102330
LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3284/15 (https://dejure.org/2016,102330)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.2016 - L 8 AL 3284/15 (https://dejure.org/2016,102330)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - L 8 AL 3284/15 (https://dejure.org/2016,102330)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3197/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3284/15
    Außerdem sind beim Landessozialgericht weitere Berufungsverfahren des Klägers wegen einer beruflichen Weiterbildung zum "Wirtschaftsfachwirt-IHK" (Az.: L 8 AL 3197/14) sowie einer beruflichen Weiterbildung mit dem Bildungsziel eines europäischen Computerführerscheins (ECDL), eines europäischen Wirtschaftsführerscheins Stufe A (EBC*), eines Kurses über Grundlagen der Buchhaltung sowie eines Kurses Business-Englisch mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Technik (L 8 AL 3708/14) anhängig.

    Weiter erhob der Kläger Einwendungen und Rügen wegen einer in den Berufungsverfahren L 8 AL 3197/14 und L 8 AL 3708/14 vom Senat erbetenen Vorlage von Entbindungserklärungen von der ärztlichen Schweigepflicht (E-Mails vom 05.10.2015 und 23.10.2015).

    Dies wird auch dadurch untermauert, dass der Kläger trotz Anordnung seines persönlichen Erscheinens in der nichtöffentlichen Sitzung am 10.04.2015 in den Berufungsverfahren L 8 AL 3197/14 und L 8 AL 2704/14 nicht erschienen ist.

    Zwar ist dem Senat aufgrund des Vorbringens des Klägers im Berufungsverfahren L 8 AL 3197/14 bekannt, dass der Kläger sich im September bis Mitte Oktober 2015 in einer Rehabilitationsmaßnahme befunden hat (Schriftsatz vom 25.09.2015).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3708/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3284/15
    Außerdem sind beim Landessozialgericht weitere Berufungsverfahren des Klägers wegen einer beruflichen Weiterbildung zum "Wirtschaftsfachwirt-IHK" (Az.: L 8 AL 3197/14) sowie einer beruflichen Weiterbildung mit dem Bildungsziel eines europäischen Computerführerscheins (ECDL), eines europäischen Wirtschaftsführerscheins Stufe A (EBC*), eines Kurses über Grundlagen der Buchhaltung sowie eines Kurses Business-Englisch mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Technik (L 8 AL 3708/14) anhängig.

    Weiter erhob der Kläger Einwendungen und Rügen wegen einer in den Berufungsverfahren L 8 AL 3197/14 und L 8 AL 3708/14 vom Senat erbetenen Vorlage von Entbindungserklärungen von der ärztlichen Schweigepflicht (E-Mails vom 05.10.2015 und 23.10.2015).

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhaltes sowie des Vorbringens der Beteiligten, insbesondere des Klägers, wird auf die im vorliegenden Berufungsverfahren sowie in den Berufungsverfahren L 8 AL 3708/14 und L 8 AL 3284/15 angefallenen Gerichtsakten erster und zweiter Instanz sowie auf die Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen.

  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R

    Prognoseentscheidung für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3284/15
    Maßgebender Zeitpunkt der entscheidungserheblichen Sach- und Rechtslage ist bei der vorliegenden Verpflichtungsklage der Zeitpunkt der letzten mündliche Verhandlung des Senats, da die Maßnahme nicht aufgenommen worden ist (vgl. BSG, Urt. vom 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R -, juris, SozR 3-4100, § 36 Nr. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 8 AL 2704/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3284/15
    Dies wird auch dadurch untermauert, dass der Kläger trotz Anordnung seines persönlichen Erscheinens in der nichtöffentlichen Sitzung am 10.04.2015 in den Berufungsverfahren L 8 AL 3197/14 und L 8 AL 2704/14 nicht erschienen ist.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - ergänzende Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3284/15
    Eine Notwendigkeit im genannten Sinne kann indes nur bejaht werden, wenn ein Eingliederungserfolg mit hinreichender Sicherheit vorausgesagt werden kann (BSG SozR 4-4200 § 16 Nr. 1; BSG, Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 63/09 R -, juris; BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 1; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, K § 81 Rn. 87 ff., m.w.N.).
  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 63/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3284/15
    Eine Notwendigkeit im genannten Sinne kann indes nur bejaht werden, wenn ein Eingliederungserfolg mit hinreichender Sicherheit vorausgesagt werden kann (BSG SozR 4-4200 § 16 Nr. 1; BSG, Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 63/09 R -, juris; BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 1; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, K § 81 Rn. 87 ff., m.w.N.).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3284/15
    Eine Notwendigkeit im genannten Sinne kann indes nur bejaht werden, wenn ein Eingliederungserfolg mit hinreichender Sicherheit vorausgesagt werden kann (BSG SozR 4-4200 § 16 Nr. 1; BSG, Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 63/09 R -, juris; BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 1; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, K § 81 Rn. 87 ff., m.w.N.).
  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung von Weiterbildungsträgern und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3284/15
    Ein die begehrte Weiterbildungsmaßnahme ablehnender Bescheid ist daher mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage anzugreifen (vgl BSG, Urt. vom 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R -, SozR 4-4300 § 77 Nr. 5).
  • LSG Sachsen, 26.05.2011 - L 3 AL 120/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Übernahme von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3284/15
    Selbst dann, wenn mit dem SG davon ausgegangen würde, dass aufgrund des Wechsels des Klägers in den Leistungsbezug nach dem SGB II im Verlaufe des Rechtsstreites eine Verurteilung der Beklagten auf Förderung der begehrten beruflichen Weiterbildung ausgeschlossen sei, wäre nach dem Meistbegünstigungsprinzip eine Verurteilung des nunmehr zuständigen Jobcenters in Betracht zu ziehen (vgl. auch Eicher/Schlegel, SGB III, § 22 Rn. 75 mw.N.; Landessozialgericht Sachsen, Urteil vom 26.05.2011 - L 3 AL 120/09 -, juris, für den umgekehrten Fall des Wechsels aus dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II zum SGB III).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 5471/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - berufliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3284/15
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob eine persönliche Eignung des Klägers für die erstrebte berufliche Weiterbildungsmaßnahme besteht (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2015 - L 7 AS 5471/13 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.10.2010 - L 12 AS 35/09 -, juris, dem SG Köln, Urteil vom 29.05.2009 - S 22 AS 33/08 folgend).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2010 - L 12 AS 35/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • BSG, 03.11.1976 - 7 RAr 52/75

    Eignung iS des AFG § 36 bedeutet den Besitz von Kenntnissen und Fähigkeiten, die

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3197/14
    Außerdem sind beim Landessozialgericht weitere Berufungsverfahren des Klägers wegen einer beruflichen Weiterbildung mit dem Bildungsziel eines europäischen Computerführerscheins (ECDL), eines europäischen Wirtschaftsführerscheins Stufe A (EBC*), eines Kurses über Grundlagen der Buchhaltung sowie eines Kurses Business-Englisch mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Technik (Az.: L 8 AL 3708/14) sowie einer beruflichen Weiterbildung mit dem Berufsziel eines Lehrgangs zur Betriebswirtschaftslehre (BWL), zum Ein-/Verkauf/Marketing, zu Einkauf I bis III und Logistik I bis III (Az.: L 8 AL 3284/15) anhängig.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhaltes sowie des Vorbringens der Beteiligten, insbesondere des Klägers, wird auf die im vorliegenden Berufungsverfahren sowie in den Berufungsverfahren L 8 AL 3708/14 und L 8 AL 3284/15 angefallenen Gerichtsakten erster und zweiter Instanz sowie auf die Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen.

    Denn eine Ermessensreduzierung auf Null liegt nicht vor und die die Notwendigkeit der streitigen Weiterbildungsmaßnahme zur beruflichen Eingliederung ist nicht erwiesen, wie sich aus dem Urteil des Senats vom heutigen Tag im Berufungsverfahren des Kläger L 8 AL 3284/15 ergibt.

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3708/14
    Außerdem sind beim Landessozialgericht weitere Berufungsverfahren des Klägers wegen einer beruflichen Weiterbildung zum "Wirtschaftsfachwirt-IHK" (Az.: L 8 AL 3197/14) sowie einer beruflichen Weiterbildung mit dem Berufsziel eines Lehrgangs zur Betriebswirtschaftslehre (BWL), Ein-/Verkauf-/Marketing, Einkauf I bis III und Logistik I bis III (Az.: L 8 AL 3284/15) anhängig.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhaltes sowie des Vorbringens der Beteiligten, insbesondere des Klägers, wird auf die im vorliegenden Berufungsverfahren sowie in den Berufungsverfahren L 8 AL 3197/14 und L 8 AL 3284/15 angefallenen Gerichtsakten erster und zweiter Instanz sowie auf die Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen.

    Denn eine Ermessensreduzierung auf Null liegt nicht vor und die die Notwendigkeit der streitigen Weiterbildungsmaßnahme zur beruflichen Eingliederung ist nicht erwiesen, wie sich aus dem Urteil des Senats vom heutigen Tag im Berufungsverfahren des Kläger L 8 AL 3284/15 ergibt.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2019 - L 13 AL 3882/17
    Beim Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) waren bereits Berufungsverfahren des Klägers wegen einer beruflichen Weiterbildung zum "Wirtschaftsfachwirt-IHK" (Az.: L 8 AL 3197/14) sowie einer beruflichen Weiterbildung mit dem Bildungsziel eines europäischen Computerführerscheins (ECDL), eines europäischen Wirtschaftsführerscheins Stufe A (EBC*), eines Kurses über Grundlagen der Buchhaltung sowie eines Kurses Business-Englisch mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Technik (L 8 AL 3708/14) und einer beruflichen Weiterbildung mit dem Berufsziel eines Lehrgangs zur Betriebswirtschaftslehre (BWL), Ein-/Verkauf-/Marketing, Einkauf I bis III und Logistik I bis III (Az.: L 8 AL 3284/15) anhängig.

    Dies ergebe sich bereits aufgrund der medizinischen Ermittlungen in dem Berufungsverfahren L 8 AL 3284/15.

    Hierbei hat das SG zutreffend berücksichtigt, ob eine persönliche Eignung des Klägers für die erstrebte berufliche Weiterbildungsmaßnahme besteht (vgl. hierzu LSG, Urteil vom 12. November 2015 - L 7 AS 5471/13, ferner die Entscheidungen des LSG vom 29. Januar 2016 in den vorangegangenen Berufungsverfahren des Klägers (u. a. L 8 AL 3284/15).

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